Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11089
BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11 (https://dejure.org/2014,11089)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 WD 35.11 (https://dejure.org/2014,11089)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 (https://dejure.org/2014,11089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. Beweiswürdigung der Schuldfähigkeit durch Gutachten (hier: Einnahme von "Sifrol" wegen des Restless-Legs-Syndroms)

  • rechtsportal.de

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. Beweiswürdigung der Schuldfähigkeit durch Gutachten (hier: Einnahme von "Sifrol" wegen des Restless-Legs-Syndroms)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Dass es sich nahezu durchgehend um Diebstahlsversuche handelte, nimmt den Handlungen nicht ihre disziplinare Relevanz, weil die Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung der Begehung von Straftaten - dienstlichen Bezugs - jeder Art und nicht nur der Begehung vollendeter Straftaten entgegensteht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    Zweifel an einem Gewahrsamsbruch bestehen deshalb, weil der entsprechende Geldschein zuvor von der Polizei erfasst worden war und der Erfolg der Überwachungsmaßnahme wesentlich davon abhing, dass der erfasste Geldschein in den Gewahrsam des früheren Soldaten gelangte; damit steht aber ein Einverständnis des Berechtigten im Raum, der gegen die Annahme eines Gewahrsamsbruchs spricht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 50).

    Ist der Diebstahl nur versucht, gilt nichts anderes (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 m.w.N.).

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 272 m.w.N.).

    (aa) Zu Gunsten des früheren Soldaten wirkt freilich nicht bereits der Umstand, dass der Zugriff auf das Vermögen des Regierungsobersekretärs ... Wa. lediglich einen Sachwert von 10 EUR betraf, wodurch von der an sich verwirkten Regelmaßnahme zugunsten des Soldaten regelmäßig abgesehen werden könnte (Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 274).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Für die Berücksichtigung von Milderungsgründen genügt, wenn für sie hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sodass sich ihr Vorliegen nicht ausschließen lässt (vgl. Urteile vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 sowie vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 = juris Rn. 11).

    In ihrer Gesamtheit kompensieren sie die durch die disziplinarische Vorbelastung an sich gebotene Verhängung der Höchstmaßname und führen zur Degradierung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zurück (vgl. Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 - juris Rn. 14 f.).

    (2) Soweit es den Umfang der Herabsetzung im Dienstgrad betrifft, sind die mildernden Umstände in ihrer Gesamtheit nur geeignet, die einschlägige disziplinarische Vorbelastung zu kompensieren; sie erlangen nicht darüber hinaus das Gewicht, von der nach § 62 Abs. 1 Satz 1 WDO zulässigen und gebotenen Degradierung in den niedrigsten Offizierdienstgrad abzusehen, weil das Gewicht mildernder Umstände umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (Urteil vom 15. März 2013 - BVerwG 2 WD 15.11 - juris Rn. 43; vgl. auch Beschluss vom 23. Februar 2012 a.a.O. - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Da der zivile Bundeswehrbedienstete Regierungsobersekretär ... Wa. kein Soldat war und mangels persönlicher Bekanntschaft keine Nähebeziehung bestand, stellt der Zugriff auf dessen Geldschein keine dem § 12 Satz 2 SG vergleichbare Dienstpflichtverletzung dar (vgl. dazu Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 3 S. 13).

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die Wahrung der Kameradschaft unter Soldaten, sondern ebenso maßgeblich auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und Angehörigen der Truppenverwaltung bei (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 3 S. 12 und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 = Buchholz 250.0 § 34 WDO Nr. 39 S. 85).

    Von einem maßnahmemildernden Geständnis des früheren Soldaten ist jedoch nicht zu seinen Gunsten auszugehen, weil die Beweislage angesichts der Videoaufzeichnung erdrückend war (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 299 f. bzw. S. 15).

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    (2) Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des angeschuldigten früheren Soldaten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe - krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere schwere seelische Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens aufgehoben oder jedenfalls erheblich vermindert war, vollzieht sich in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - NStZ 2013, 53 ff. = juris Rn. 24), wobei es sich sowohl bei der Bejahung der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als auch bei der Annahme einer rechtserheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit um Rechtsfragen handelt, für die der Zweifelsatz nicht gilt (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06 - NStZ-RR 2007, 74 ff. = juris Rn. 4, vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 20 Rn. 44).

    Dabei spricht gegen einen solchen symptomatischen Zusammenhang tendenziell, wenn der Betroffene schon erhebliche Zeit vor der angenommenen Entstehung der Psychose ein einschlägiges Verhalten gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O. Rn. 6).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Dem zu folgen hat die Feststellung des Ausprägungsgrades der Störung, also deren Schwere, wobei maßgeblich ist, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 - NJW 2004, 1810 ff. = juris Rn. 31).

    Dabei ist in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung zu bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlass und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O. Rn. 36; BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 a.a.O. juris Rn. 30 sowie vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Entlastende Umstände sind hingegen nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27 = juris Rn. 17, 27).

    Dabei ist in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung zu bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlass und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O. Rn. 36; BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 a.a.O. juris Rn. 30 sowie vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - juris Rn. 53 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - juris Rn. 53 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    (2) Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des angeschuldigten früheren Soldaten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe - krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere schwere seelische Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens aufgehoben oder jedenfalls erheblich vermindert war, vollzieht sich in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - NStZ 2013, 53 ff. = juris Rn. 24), wobei es sich sowohl bei der Bejahung der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als auch bei der Annahme einer rechtserheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit um Rechtsfragen handelt, für die der Zweifelsatz nicht gilt (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06 - NStZ-RR 2007, 74 ff. = juris Rn. 4, vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 20 Rn. 44).

    Es geht um die Störung und deren innere Beziehung zur Tat (BGH, Urteil vom 17. April 2012 a.a.O. Rn. 24), sodass geprüft werden muss, ob sich das nach § 20 StGB festgestellte Merkmal auf die abzuurteilende Tat auch tatsächlich ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist darauf einzugehen, ob der Täter motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 - juris Rn. 4).

    Es geht um die Störung und deren innere Beziehung zur Tat (BGH, Urteil vom 17. April 2012 a.a.O. Rn. 24), sodass geprüft werden muss, ob sich das nach § 20 StGB festgestellte Merkmal auf die abzuurteilende Tat auch tatsächlich ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

  • BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 48.90

    Sachverständigengutachten - Vorbereitung und Abfassung - Hilfsperson

  • BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11

    Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung

  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz

  • BVerwG, 13.06.2006 - 2 WD 1.06

    Berufungsbeschränkung; volle Berufung; verspäteter Dienstantritt; Fälschung eines

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10

    Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

  • BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98

    Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des

  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

  • BVerwG, 12.05.2005 - 2 WD 34.04

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit; Einstellung; Verfahrenshindernis; Bestellung

  • BVerwG, 17.07.1986 - 2 WDB 9.86

    Schlussanhörung des beschuldigten Soldaten - Rückgabe der Anschuldigungsschrift -

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Danach ist zunächst die Feststellung erforderlich, dass bei dem Soldaten eine psychische Störung vorlag, die unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - Rn. 63 f.).

    bb) Da der Gutachter in der Berufungshauptverhandlung nicht auszuschließen vermochte, dass bei dem Soldaten während der Geschehnisse nach den Anschuldigungspunkten 4 und 5 eine gewisse, wenn auch unzweifelhaft deutlich unterhalb des § 21 StGB verbleibende Einengung der Steuerungsfähigkeit vorlag, hat der Senat zu Gunsten des Soldaten insoweit vom Vorliegen eines mildernden Umstandes auszugehen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74 sowie vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 94).

    Lässt sich deshalb nach erschöpfender Sachaufklärung - wie vorliegend - nicht ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt ausschließen, der eine verminderte Schuldfähigkeit ergibt, ist dies in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 62 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    § 38 Abs. 1 WDO gebietet indes eine umfassende Betrachtung sämtlicher Umstände und verlangt insbesondere die Würdigung auch solcher mildernder Umstände, die nach der Rechtsprechung des Senats zu den sogenannten anerkannten Milderungsgründen zählen; diese bilden jedoch keinen abschließenden Kanon beachtlicher Entlastungsgründe (BVerwG, Urteile vom 13. Juni 2006 - 2 WD 1.06 - juris Rn. 57 ff. und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 2395/17
    - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2012- 2 B 78.11 -, juris Rn. 6 und 20.02.2014 - 2 WD 35/11 -, juris Rn. 64.

    BVerwG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 WD 35/11 -, juris Rn. 64.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats vollzieht sich die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit eines Soldaten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe - krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere schwere seelische Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens aufgehoben oder jedenfalls entsprechend § 21 StGB erheblich vermindert war, in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren, wobei es sich sowohl bei der Bejahung der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als auch bei der Annahme einer rechtserheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit um Rechtsfragen handelt, für die der Zweifelsatz nicht gilt (vgl. zu den Einzelheiten: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 62 - 64 m.w.N.).

    Ein solch" taktisches Vorgehen streitet ebenso gegen einen erheblichen Kontrollverlust wie der zusätzliche Umstand, dass sich der Soldat - bis zum Zeitpunkt der Pflichtverletzungen - im Dienst durchgehend sozial-adäquat verhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 72).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen allerdings auch die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2012- 2 B 78.11 -, juris Rn. 6, und vom 20.02.2014- 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - 3d A 998/16

    Streit um die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64.
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Wenn das Dienstvergehen in der Verletzung einer elementaren, selbstverständlichen, einfach zu befolgenden und sofort einsehbaren Dienstpflicht besteht, sind die beschriebenen und an den Beamten zu stellenden Anforderungen besonders hoch (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 WD 35.11 -, juris Rn. 64).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht